Gestern, am 17. Februar 2026, ereignete sich in Guntramsdorf, Bezirk Mödling, ein bemerkenswerter Vorfall, der sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Gefahren des Drogenkonsums im Straßenverkehr in den Fokus rückt. Gegen 16:10 Uhr kam es zu einer Kollision zwischen einem Pkw und der Badner Bahn, bei der glücklicherweise niemand verletzt wurde. Der 33-jährige Pkw-Lenker, ein Mann aus dem Bezirk Baden, hatte offenbar eine Stopptafel am Bahnübergang übersehen und wurde von der Bahn erfasst, die in Fahrtrichtung Baden unterwegs war. Die Garnitur entgleiste teilweise durch den Aufprall und wurde mehrere Meter mitgeschleift.
Obwohl der Triebfahrzeugführer und etwa 20 Fahrgäste unverletzt blieben, klagte der Pkw-Lenker über Schmerzen, verweigerte jedoch eine ärztliche Untersuchung. Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann keinen gültigen Führerschein besaß und durch Suchtgift beeinträchtigt war. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnadresse wurden 60 bis 65 Gramm Cannabis, Reste von Kokain sowie Utensilien zur Drogenaufnahme sichergestellt. Der Fall wird nun von der Bezirksverwaltungsbehörde und der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bearbeitet, die entsprechende Anzeigen gegen den 33-Jährigen erstatten werden. Weitere Informationen zu dem Vorfall sind im Artikel des Kurier und von Heute erhältlich.
Drogen und Verkehrssicherheit: Eine gefährliche Kombination
Der Vorfall in Guntramsdorf wirft ein Schlaglicht auf die Risiken, die mit Drogenkonsum im Straßenverkehr verbunden sind. Drogen wie Cannabis und Kokain können die Konzentration, die Aufmerksamkeit und die Reaktionszeit erheblich beeinträchtigen. Bereits kleinste Mengen dieser Substanzen im Blut sind verboten, und die Strafen können empfindlich ausfallen. Bei einem Nachweis von Drogen im Blut drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder hohe Geldstrafen. Insbesondere für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Verbot für den Konsum von Drogen, was ab dem 22. August 2024 mit einem Grenzwert von 1 ng/ml für THC im Blutserum strenger überwacht wird.
Die Straßenverkehrsordnung sieht zudem vor, dass Drogenfahrten mit Ausfallerscheinungen als Straftat gewertet werden können, was oft auch eine Blutentnahme zur Folge hat. Die Kosten für eine Drogenfahrt, inklusive Anwalts- und Verfahrenskosten, können schnell zwischen 5000 und 7000 Euro betragen. Darüber hinaus könnte der Pkw-Lenker im aktuellen Fall auch zivilrechtliche Konsequenzen fürchten, da seine Kfz-Haftpflichtversicherung möglicherweise Regressforderungen stellen könnte.
Aufklärung und Prävention sind gefragt
Der ADAC fordert daher intensivere Aufklärung und mehr Kontrollen im Straßenverkehr, um die Gefahren von Drogen am Steuer zu minimieren. Trotz der bestehenden Gesetze und Regelungen bleibt es entscheidend, dass Fahrer sich der Risiken bewusst sind und im Zweifelsfall auf das Fahren verzichten. Autofahren unter Drogen ist nicht nur ein Verstoß gegen das Gesetz, sondern auch eine ernsthafte Bedrohung für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer.
Der Vorfall in Guntramsdorf ist ein weiterer Weckruf, um die Notwendigkeit von Verkehrssicherheit und verantwortungsvollem Verhalten im Straßenverkehr zu betonen.