Am 24. Februar 2026 kam es in Bayern zu zwei Festnahmen im Zusammenhang mit unerlaubter Einreise. Die Bundespolizei kontrollierte am Bahnhof Mühldorf einen 42-jährigen Mann mit russischer Staatsangehörigkeit. Dieser konnte sich zwar mit einem russischen Reisepass ausweisen, jedoch fehlte ihm der notwendige Aufenthaltstitel oder ein Visum. Daher ergab sich der Verdacht auf eine unerlaubte Einreise sowie einen unerlaubten Aufenthalt in Deutschland. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und einem Richter vorgeführt, der die Anordnung zur Einlieferung in eine Abschiebehafteinrichtung zur Sicherung der Zurückweisung nach Kroatien im Dublin-Verfahren bestätigte.

Am selben Tag fand auch am Bahnhof Freilassing eine Festnahme statt. Ein 48-jähriger staatenloser Mann wurde in einem Fernverkehrszug überprüft. Er präsentierte einen lettischen Fremdenpass, jedoch ebenfalls ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel. Ein Datenabgleich offenbarte mehrere Fahndungsausschreibungen zur Festnahme durch das Ausländeramt Erding sowie die Zentralen Ausländerbehörden in Zirndorf und Oberbayern München. Interessanterweise war der 48-Jährige bereits Anfang des Jahres durch die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt nach Lettland abgeschoben worden und unterlag einem gültigen Einreise- und Aufenthaltsverbot bis Mai 2033. Auch er wurde vorläufig festgenommen und zur Bundespolizeiinspektion Freilassing gebracht, wo ein Richter die Untersuchungshaft bestätigte.

Dublin-Verfahren und seine Bedeutung

Das Dublin-Verfahren spielt eine zentrale Rolle bei der Regelung von Asylverfahren in der Europäischen Union. Es dient der Zuständigkeitsbestimmung und verhindert, dass Asylanträge in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig geprüft werden. Dies soll die Sekundärwanderung innerhalb Europas steuern und sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat bearbeitet wird. Das Verfahren basiert auf der Dublin III-Verordnung (VO) und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Der Ablauf beginnt mit der Antragstellung in einer Außenstelle des Bundesamtes oder einem Ankunftszentrum und umfasst ein persönliches Gespräch, um die Zuständigkeit zu klären und mögliche Abschiebungshindernisse zu prüfen.

Ein wichtiger Aspekt des Dublin-Verfahrens ist, dass bei Anhaltspunkten für die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates die Akte an das zuständige Dublinzentrum weitergeleitet wird. Dort wird dann geprüft, ob ein Übernahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat gerichtet werden kann. Wenn die Zustimmung des Mitgliedstaates vorliegt, wird der Asylantrag als unzulässig erklärt und die Abschiebung angeordnet. Allerdings ist es auch möglich, gegen diese Entscheidung Klage zu erheben und einen Antrag auf aufschiebende Wirkung zu stellen.

Aktuelle Herausforderungen und Zahlen

Die Situation rund um das Dublin-Verfahren ist jedoch kompliziert. In den Jahren 2023 und 2024 gelang es den deutschen Ausländerbehörden in vielen Fällen nicht, Asylbewerber nach dem Dublin-Verfahren in zuständige EU-Partnerländer zu überstellen. Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigen, dass in diesen Fällen die Zustimmung der jeweiligen Länder vorlag. Im Jahr 2023 wurden beispielsweise 74.622 Überstellungen beantragt, von denen jedoch nur 5.053 tatsächlich durchgeführt wurden. Im Jahr 2024 waren es 74.583 beantragte Überstellungen, aber nur 5.827 wurden umgesetzt.

Ein Grund für diese Diskrepanz können die unterschiedlichen Anforderungen und Bedingungen sein, die einige Mitgliedstaaten, insbesondere Italien, für die Rücknahme von Dublin-Flüchtlingen aufstellen. Dies führt zu Verzögerungen und erschwert die Überstellungen erheblich. Auch deutsche Behörden haben oft Schwierigkeiten, die Überstellungen rechtzeitig durchzuführen, was unter anderem zu einem Anstieg der Asylanträge in Deutschland führt. Wenn eine Überstellung nicht innerhalb der Frist erfolgt, geht die Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrags auf Deutschland über, was die Situation weiter verkompliziert.

Die jüngsten Festnahmen in Bayern zeigen, wie wichtig es ist, die Einhaltung der Dublin-Verordnung und die damit verbundenen Verfahren zu überwachen. Die rechtlichen Grundlagen und Abläufe müssen klar und effizient gestaltet sein, um den Herausforderungen der Migration und Asylpolitik gerecht zu werden. Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Dublin-Verfahrens finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Für eine detaillierte Betrachtung der Migrationspolitik und der damit verbundenen Herausforderungen in Deutschland, empfiehlt es sich, auch die aktuellen Entwicklungen in den Medien zu verfolgen, wie beispielsweise auf Tagesschau.