Heute ist der 15.02.2026 und der Fall um den Tod von Christian Pilnacek bleibt weiterhin ein brisantes Thema in der österreichischen Öffentlichkeit. Jüngste Entwicklungen in den Ermittlungen zeigen, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien, am 13. Februar 2026, einen zweiten sogenannten Persilschein an die Ermittler in Krems und St. Pölten ausgegeben hat. Dieser Persilschein bestätigt, dass die Schritte der Staatsanwaltschaft Krems in diesem Verfahren nicht zu beanstanden sind.

Der erste Persilschein wurde bereits am 27. Februar 2025 veröffentlicht, als Reaktion auf das Buch „Pilnacek – der Tod des Sektionschefs“, das am 18. Februar 2025 veröffentlicht wurde. Angesichts eines zunehmenden öffentlichen Drucks wies die Oberstaatsanwaltschaft Krems am 22. April 2025 an, die Wiederaufnahme der Ermittlungen zu prüfen. Dabei forderte sie die Beschaffung von gerichtsmedizinischen und unfallchirurgischen Gutachten, die in besagtem Buch angeführt wurden.

Ermittlungen und Gutachten

Die Ermittlungen nahmen eine Wendung, als Rechtsanwalt Volkert Sackmann am 9. Mai 2025 Akteneinsicht in die Lichtbilder des Obduktionsberichts beantragte, jedoch am 21. Mai 2025 abgelehnt wurde. Am 11. Juni 2025 erteilte die Oberstaatsanwaltschaft eine Weisung, die Vernehmung der Gutachter Dr. Stefano Longato und Dr. Michael Tsokos als Zeugen abzubrechen. Im September 2025 wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übergeben. Dort äußerte die Staatsanwältin Zweifel an den Gutachten von Tsokos und Longato, ohne jedoch die entsprechenden Fotos zur Verfügung zu stellen.

Am 13. Februar 2026 wurde ein neues gerichtsmedizinisches Gutachten präsentiert, das Ertrinken als Todesursache feststellte. Dieses Gutachten deutet auf ein „suizidales Ertrinken“ hin und bekräftigt, dass keine Hinweise auf einen Unfall oder ein Tötungsdelikt vorliegen. Christian Matzenauer, der die Obduktion durchführte, fand ebenfalls keine Anhaltspunkte für Gewalteinwirkung durch Dritte. Dies wird durch das neue Gutachten der Leiterin des Instituts für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck, Elke Doberentz, untermauert, die zudem feststellte, dass die Leiche Pilnaceks Bagatellverletzungen aufwies, jedoch keine schwerwiegenden Verletzungen, die auf ein Verbrechen hindeuten könnten.

Ungeklärte Umstände

Die Umstände, unter denen Christian Pilnacek ins Wasser gelangte, bleiben jedoch unklar. Es gibt Hinweise auf seine Alkoholisierung und das Fehlen persönlicher Gegenstände. Zudem gibt es Diskussionen über Verletzungen an Pilnaceks Körper, die möglicherweise durch einen beschuhten Fußtritt entstanden sein könnten. Während einige Gutachter die Möglichkeit eines Kampfes am Ufer und eine anschließende Flucht in Frage stellen, betont die Oberstaatsanwaltschaft Wien, dass die Schritte der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau in diesem Verfahren „in keiner Weise zu beanstanden“ seien.

Ein weiterer Aspekt, der das Interesse der Öffentlichkeit weckt, ist der Umstand, dass Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Pilnacek nur wenige Stunden vor seinem Tod telefonisch kontaktierte. Die Ermittlungen werden weiterhin von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss begleitet, der die Geschehnisse rund um Pilnaceks Tod eingehend beleuchtet.

Die Fortführung der Ermittlungen könnte noch durch die ergänzende Auswertung der Daten von Pilnaceks Smartwatch beeinträchtigt werden, die bislang noch nicht abgeschlossen ist. Die gesamte Situation ist von einer Vielzahl an Fragen umgeben, und die Öffentlichkeit bleibt gespannt auf die weiteren Entwicklungen in diesem komplexen Fall. Für detaillierte Informationen zu den neuesten Entwicklungen im Fall Pilnacek verweisen wir auf die Berichterstattung von zackzack.at, die Presse, und vienna.at.