In der Gemeinde Langenzersdorf wird es bald zu einem spektakulären Ereignis kommen: Der 160 Meter hohe Kamin des Kraftwerks Korneuburg wird im Jahr 2027 gesprengt. Die Vorarbeiten für diese Sprengung beginnen demnächst, und viele Anwohner und Interessierte sind bereits gespannt auf das, was kommt. Der Kamin, der auch als „Leuchtturm“ bekannt ist, stellt ein bekanntes Wahrzeichen der Region dar und wurde zwischen 1958 und 1961 errichtet. Er hat eine lange Geschichte, die bis in die 1950er-Jahre zurückreicht. Seit einiger Zeit ist der Kamin nicht mehr für den Betrieb des Kraftwerks nötig, da Gas am Standort seit 2019 nicht mehr verwendet wird. Doch mit der Sprengung wird ein neuer Abschnitt eingeläutet, denn die EVN plant den Ausbau eines Biomasseheizwerks am Standort.

Ein konkretes Datum für die Sprengung steht bisher noch nicht fest, da die Planung detaillierte Vorbereitungen erfordert. Die EVN ist für die Arbeiten verantwortlich, und es wird erwartet, dass die ÖBB Schienen sperren muss, während die Autobahn während der Sprengung nicht befahren werden kann. Aufgrund des großen Menschenaufkommens, das bei der Sprengung zu erwarten ist, wird eine Informationsveranstaltung am 12. März um 16:00 Uhr im Wärmekraftwerk stattfinden, um die Anwohner und Interessierten über den Fortschritt und die Maßnahmen zu informieren. Diese Vorarbeiten umfassen unter anderem die Sicherung des Areals, um einen reibungslosen Ablauf der Sprengung zu gewährleisten. Mehr Informationen finden Sie in einem Artikel der Krone sowie in einem Bericht des ORF.

Rückbauprojekt und Abfallmanagement

Die Sprengung des Kamins ist Teil eines umfassenden Rückbauprojekts. Im Zuge solcher Rückbauarbeiten fallen unterschiedliche Materialien an, die entweder recycelt oder entsorgt werden müssen. Die meisten Abfälle, die beim Rückbau entstehen, sind vergleichbar mit Abfällen anderer Industrieanlagen, wie Beton, Glas, Kabel, Stähle und Kunststoff. Rund 90% dieser Materialien können recycelt werden, während der Rest konventionell entsorgt wird, ähnlich wie Hausmüll. Materialien, die aus dem Kontrollbereich stammen und nicht als radioaktiver Abfall gelten, können nach dem Freimessverfahren behandelt werden, was eine umweltgerechte Handhabung ermöglicht.

Es gibt zwei Optionen für die Reststoffe: Sie können entweder uneingeschränkt freigegeben werden, was eine Rückführung in den Wertstoffkreislauf oder eine konventionelle Entsorgung bedeutet, oder sie werden spezifisch freigegeben und klassifiziert, was die Beseitigung durch Verbrennung oder Deponierung zur Folge hat. Materialien, die nicht freigegeben werden können, werden als radioaktiver Abfall verpackt und an den Bund zur Endlagerung übergeben. Diese Vorgehensweise bei Rückbauprojekten ist entscheidend für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Handhabung von Abfällen. Weitere Informationen finden Sie in einem Artikel von RWE.