Der Rechtsstreit um das ehemalige Sportgelände des Turn- und Sportbundes (TSB) Schwäbisch Gmünd sorgt für Aufsehen. Am 27. April 2026 wird der Prozess fortgesetzt, wobei ein Zeuge aus Spanien an diesem Termin aussagen soll. Der Verkündungstermin fand kürzlich am Freitagnachmittag in der Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen statt. Bei der Sitzung waren lediglich vier Zuhörer und zwei Pressevertreter anwesend, während die Kläger- und Beklagtenseiten nicht vertreten waren. Die Kammer hat einen sechsseitigen Beschluss verfasst, der die Ergebnisse des Verhandlungstermins vom 19. Januar zusammenfasst und eine Beweiswürdigung enthält.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein angebliches Kaufangebot von 12,5 Millionen Euro für das Sportgelände im Jahr 2018, von dem das Vorstandsteam des TSB nicht informiert wurde. Diese Information kam durch zusätzliche Unterlagen von Christof Preiß ans Licht, der eine Honorarforderung von 3,2 Millionen Euro für seine Dienstleistungen zur Bebaubarkeit des Grundstücks erhebt. Der TSB macht Schadensersatzansprüche in Höhe von 4,35 Millionen Euro geltend, basierend auf der Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis von 8,2 Millionen Euro und dem potenziellen Angebot. Die Parteien haben bis Ende des Monats Zeit, um zur Beweiswürdigung Stellung zu nehmen.
Gerichtliche Entscheidungen und Hintergründe
Der Rechtsstreit um den Verkauf des ehemaligen Sportgeländes des TSB Gmünd liegt wieder beim Landgericht Ellwangen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Teilurteil des Landgerichts aufgehoben und zurückverwiesen. Hintergrund ist eine Schadenersatzforderung des TSB Gmünd gegen den Architekten Christof Preiß, der ein Gebot von 8,2 Millionen Euro für das Grundstück abgegeben hatte, das der Verein akzeptierte. Der TSB Gmünd behauptet jedoch, dass ein höheres Angebot von über 12 Millionen Euro vorlag, über das Preiß den Vorstand nicht informierte.
Die 3. Zivilkammer des Landgerichts wies die Schadenersatzforderung zunächst zurück, da das höhere Angebot nie als konkretes Angebot betrachtet wurde. Der Verein ging in Berufung, da das Landgericht nicht alle benannten Zeugen gehört hatte. Das Oberlandesgericht hob das Teilurteil auf, jedoch nicht das gesamte Verfahren. Das Landgericht entscheidet nun, ob das Verfahren der gleichen Kammer zugewiesen wird und ob weitere Beweise erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens werden am Ende des Gesamtverfahrens entschieden; die Kosten des Berufungsverfahrens wurden auf etwa 230.000 Euro geschätzt. Ein Vergleich zwischen dem TSB Gmünd und dem Architekten wurde von einer Mitgliederversammlung des TSB Gmünd abgelehnt.
Die Relevanz von Sportanlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Diskussion um Sportgelände ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch ein Spiegelbild der rechtlichen Rahmenbedingungen, die für den Betrieb von Sportanlagen gelten. Sportplatzgestaltung umfasst Naturrasen, Kunststoffbahnen und Kunstrasen. Letzterer reduziert den Pflegeaufwand und verbessert die Nutzbarkeit bei Regen oder Schnee. Allerdings stehen Tennenplätze aus Schlacke oder Kieselrot wegen Umweltfragen in der Kritik. Ab 2023 ist mikroplastikfreies Granulat in Kunstrasen-Granulaten EU-weit nicht mehr zulässig.
Die Betreiber von Sportplätzen, meist Städte, Gemeinden oder private Vereine, tragen die Verkehrssicherungspflicht. Bei Unfällen haftet zunächst der Betreiber, was in der Vergangenheit bereits zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass ein Fußballverein in einem Wohngebiet Flutlicht nur bis 21 Uhr betreiben darf, um Anwohnerbeschwerden zu vermeiden. Solche Regelungen sind entscheidend, um Konflikte zwischen Vereinen und Anwohnern zu lösen und eine faire Nutzung der Sportflächen zu gewährleisten.
Für weitere Informationen zu diesem Thema, werfen Sie einen Blick auf die Artikel in der Remszeitung und die Gmünder Tagespost.