In Schwäbisch Gmünd sorgt ein schwerer Hangrutsch für Besorgnis unter den Anwohnern. Hildegard und Reinhard Nessel wohnen in der Leutzestraße 68, direkt unterhalb eines solchen Hangrutsches. Das Paar erwarb ihr Haus im Jahr 1985, baute es um und vermietet seitdem auch Wohnungen. Seit 1997 leben sie selbst im Erdgeschoss und sind zunehmend besorgt über die Stabilität des Hangs, der in den letzten zwei Jahren massiv gerutscht ist. Reinhard Nessel hat in der Vergangenheit viel Geld in die Sicherung des Hangs investiert, darunter 1989 60.000 D-Mark für eine Stützmauer, die mittlerweile um zehn Zentimeter verschoben ist und an einigen Stellen fast senkrecht steht. Diese Situation löst bei den Nessels große Angst aus.

Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass beim Kauf des Hauses den Nessels nicht bekannt war, dass sie sich in einem Rutschgebiet befinden. Reinhard Nessel erinnert sich, dass er als Kind oft am Hang gespielt hat und die Bewegungen des Bodens seit den 1990er Jahren bekannt sind, als die Gebäude Oberbettringer Straße 75, 77 und 79 errichtet wurden. Im Sommer 2023 fällte die Stadt Bäume auf dem Hang, um einen neuen Wald zu pflanzen. Nach dieser Fällung trat dann eine Rutschung auf, insbesondere nach den Starkregenfällen im Juni 2024, wobei vor der Fällung keine Rutschungen zu verzeichnen waren, auch nicht nach Starkregen im Mai 2016.

Aktuelle Situation und Fristen

Die Eigentümer von drei durch den Hangrutsch bedrohten Häusern stehen unter immensem Druck. Die Stadtverwaltung hat ihnen ein Ultimatum gesetzt: Bis zum 20. Februar müssen sie die Standsicherheit der 21 Wohnungen nachweisen, andernfalls könnte die Stadt die Räumung anordnen. Der Hangrutsch ist ein komplexes Rutschungssystem, das etwa 160 Meter lang und 60 Meter breit ist. Die aktuelle Gefährdung wurde durch den Starkregen im Juni 2024 ausgelöst, und die Situation hat sich seitdem verschärft.

Die Eigentümer müssen teure Sicherungsmaßnahmen in Höhe von schätzungsweise 2 Millionen Euro finanzieren. Eine Eigentümerin rechnet mit 93.000 Euro für ihre Wohnung, deren Verkehrswert 120.000 Euro beträgt. Die Versicherungen zeigen sich wenig gesprächsbereit, was die Kostenübernahme angeht. Bürgermeister Christian Baron hat angekündigt, dass die Bewohner im schlimmsten Fall schnell ihre Häuser verlassen müssen, versichert jedoch auch Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur Sicherung des Hangs.

Ursachen und Prävention

Hangrutschungen werden meist durch starke Niederschläge ausgelöst, da Wasser in tiefere Bodenschichten eindringt und zuvor gebundene Bodenschichten sich lockern. Dies führt zu einer Erhöhung des Abrutschrisikos, insbesondere in Gebieten mit bekannten Hangrutschungen, wie sie in Schwäbisch Gmünd zu beobachten sind. Zu den weiteren Ursachen zählen auch Erosionen, Bergbau, Erdbeben und das Auftauen des Permafrostbodens.

Die Gefahren für Gebäude in Hangrutschgebieten sind erheblich. Bei Bewegung der Hangrutschung kann es zu Rissen im Mauerwerk oder zur Beschädigung von Fenstern kommen. Im schlimmsten Fall können Gebäude in Schräglage geraten oder sogar umkippen. Um solchen Gefahren vorzubeugen, sollten frühzeitig Hangsicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören unter anderem die Verankerung von Gebäuden in festen Bodenschichten und die Installation von Abwasserableitungen für Regenwasser sowie Hangdrainagen.

Die Stadtverwaltung beobachtet die Situation und hat bereits erste Schritte zur Sicherung beschlossen. Ein Aalener Unternehmen wurde mit der Planung und Auftragsvergabe beauftragt, wobei die Kosten des Planungsauftrags 62.000 Euro betragen und aus den gemeinsamen Rücklagen der Eigentümer finanziert werden sollen. Unklar bleibt, ob die Frist bis zum 20. Februar für die notwendigen Maßnahmen ausreicht; ein Antrag auf Fristverlängerung wird erwogen.

Die Anwohner in Schwäbisch Gmünd müssen sich auf eine ungewisse Zukunft einstellen, während sie gleichzeitig alles daran setzen, ihre Häuser zu sichern. Die Kombination aus Naturgewalten und menschlichen Entscheidungen stellt eine große Herausforderung dar, die es zu bewältigen gilt.

Für weitere Informationen über die Risiken von Hangrutschungen und präventive Maßnahmen, besuchen Sie die Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.