Im Bezirk Gänserndorf, der bekanntlich kein eigenes Krankenhaus hat, spitzt sich der Streit um die Behandlung von Gastpatienten zwischen Wien und Niederösterreich zu. Der Landtagsabgeordnete René Lobner (ÖVP) hat die aktuelle Situation scharf kritisiert. Viele Bewohner des nördlichen Teils des Bezirks müssen zum Krankenhaus nach Mistelbach fahren, während die Menschen im Süden auf das Hainburger Krankenhaus angewiesen sind. Stadtgrenzbewohner haben bis vor kurzem das SMZ Ost oder die Klinik Floridsdorf genutzt. Doch seit einigen Monaten erhalten Patienten aus Niederösterreich keine Behandlung mehr in Wiener Krankenhäusern, was für viele Betroffene zu einer massiven Verschlechterung der medizinischen Versorgung führt. Lobner weist auf den Finanzausgleich hin, der die Behandlung regelt, und hebt hervor, dass Niederösterreich auf 500 Millionen Euro verzichtet, während gleichzeitig zahlreiche Wiener Annehmlichkeiten, wie Radwege und Energieversorgung, von Niederösterreichern genutzt werden.
Die Problematik ist nicht neu: Seit etwa einem Jahr gibt es einen intensiven Konflikt, insbesondere über die Kostenübernahme für die Behandlung von Patienten aus Niederösterreich in Wiener Spitälern. Aktuelle Zahlen zeigen, dass 19,1% der Patienten in Wiener Spitälern aus anderen Bundesländern stammen, vor allem aus Niederösterreich. Wien gibt an, jährlich 610 Millionen Euro Mehrkosten für Gastpatienten zu tragen, wobei 80% dieser Kosten auf Niederösterreicher zurückzuführen sind. Diese Situation zwingt Wien, die medizinische Versorgung der eigenen Bevölkerung zu priorisieren, was dazu führt, dass planbare Eingriffe für Patienten aus anderen Bundesländern reduziert werden.
Unterschriftenaktion und Unterstützung
Um auf die Missstände aufmerksam zu machen, hat Rudolf Stöger, Bezirksgeschäftsführer der ÖVP in Gänserndorf, eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen. Bereits in Zistersdorf wurden innerhalb von nur drei Stunden 250 Unterschriften gesammelt, und auch online kann die Aktion unter gastpatienten.at unterstützt werden. Die Klage eines niederösterreichischen Patienten, der aufgrund einer verschobenen Hüftoperation 17.370 Euro Schmerzensgeld fordert, wird vom Land Niederösterreich unterstützt. Ziel dieser Klage ist eine Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die möglicherweise weitreichende Folgen für die zukünftige Behandlung von Gastpatienten haben könnte.
Diese Problematik wird durch die Tatsache verstärkt, dass die Anzahl der Gastpatienten in ganz Österreich gesunken ist, von 262.300 im Jahr 2014 auf 205.000 im Jahr 2024. Insbesondere in Wien ist die Zahl der Gastpatienten von 118.000 auf 84.500 in den letzten zehn Jahren zurückgegangen. Trotz dieser sinkenden Zahlen steigen die Kosten für die Behandlung von Gastpatienten dramatisch: von 360 Millionen Euro im Jahr 2020 auf geschätzte 700 Millionen Euro im Jahr 2025. Hohe Infrastrukturkosten in Wien werden oft als Grund für diese teuren Spitalskosten angeführt.
Finanzierungsproblematik und Zukunftsausblick
Die Finanzierung der Spitäler in Österreich erfolgt aus mehreren Quellen, darunter Steuern, Pauschalbeiträge der Sozialversicherungsträger und zusätzliche Mittel wie Zuzahlungen von Patienten. Wesentliche Finanziers sind die Länder, die Sozialversicherung und der Bund. Die Mittelverteilung geschieht über verschiedene Kanäle, darunter die Bundesgesundheitsagentur und die Landesgesundheitsfonds, die Spitalsaufenthalte in öffentlichen und gemeinnützigen Akutspitälern finanzieren. Die derzeitige Situation zeigt, dass eine faire Finanzierung und eine gemeinsame Versorgungsregion Ost dringend erforderlich sind, um die medizinische Versorgung aller Patienten in Österreich zu gewährleisten.
Die Diskussion um die Gastpatienten ist nicht nur ein lokales Problem, sondern spiegelt größere Herausforderungen im österreichischen Gesundheitssystem wider. Bisher gab es keine bilateralen Gespräche zwischen den Ländern zur Lösung des Problems, was die Dringlichkeit einer Einigung unterstreicht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob die Unterschriftenaktion und die Klage des Patienten zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung für alle Betroffenen führen werden.