In den letzten Jahren hat sich die Arbeitswelt in Niederösterreich stark verändert. Die Herausforderungen für Arbeitnehmer sind gewachsen, und die Arbeiterkammer (AK) sieht sich damit konfrontiert, vielen Menschen in ihrer Not zu helfen. Ein besonders aufschlussreicher Fall eines Elektroinstallateurs aus Gänserndorf zeigt, wie prekär die Situation für immer mehr Beschäftigte geworden ist. Der Mann, der sich krankgeschrieben hatte, erhielt nur zwei Tage nach Beginn seines Krankenstandes eine Kündigung, die mit dem Vorwurf einherging, er habe das Dienstverhältnis „durch vorzeitiges Ausscheiden“ beendet. Diese Behauptung stellte sich als haltlos heraus, doch die Folgen waren gravierend: Im Oktober erhielt er kein Gehalt, und seine Überstunden blieben unbezahlt. Aufgrund kurzer Verfallsfristen waren Ansprüche auf Überstunden aus den Monaten März und April verloren gegangen. In dieser schwierigen Lage wandte sich der Elektroinstallateur an die AK-Bezirksstelle Gänserndorf, die intervenierte. Leider hatte das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt Insolvenz angemeldet, was die Situation nur noch komplizierter machte.

Michael Lamm, der stellvertretende Bezirksstellenleiter der AK Gänserndorf, wies auf die große Bedeutung einer frühzeitigen Kontaktaufnahme hin, wenn es um Überstunden und rechtliche Ansprüche geht. Trotz der Schwierigkeiten konnte die AK schließlich mehr als 7.000 Euro für den betroffenen Elektroinstallateur sichern, ausgezahlt über den Insolvenzentgeltfonds. Dieser Fall ist jedoch kein Einzelfall; im Vorjahr suchten fast 10.000 Beschäftigte Hilfe bei der AK Gänserndorf. Häufige Themen waren einvernehmliche Auflösungen, Kündigungen, Homeoffice und Freistellungen wegen Kinderbetreuung. In rund 3.900 Fällen war eine weiterführende Beratung erforderlich, bei der die Expertinnen und Experten der AK die Ansprüche der Betroffenen durchsetzten. Insgesamt sicherte die Bezirksstelle Gänserndorf mehr als dreieinhalb Millionen Euro für Arbeitnehmer in der Region.

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Kündigungen

Doch wie ist eine Kündigung rechtlich einzuordnen? Arbeitgeber versuchen manchmal, sich von länger oder häufig erkrankten Mitarbeitern zu trennen. Eine Kündigung wegen Krankheit ist jedoch nicht automatisch möglich, es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine dreistufige Prüfung erforderlich: Zuerst muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, also die Erwartung, dass der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig sein wird. Zweitens muss eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen nachgewiesen werden. Schließlich erfolgt eine Interessenabwägung, bei der die Interessen des Arbeitgebers die des Arbeitnehmers überwiegen müssen. Kurzzeitige oder einmalige Krankmeldungen rechtfertigen in der Regel keine Kündigung.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt: Eine Kündigung eines Außendienstmitarbeiters aufgrund dauerhafter Krankheit wurde als wirksam erachtet, da medizinische Befunde und Diagnosen die negative Prognose untermauerten. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, um zu prüfen, ob der Arbeitnehmer durch Anpassungen weiterhin beschäftigt werden kann. Unterlässt der Arbeitgeber dies, kann eine Kündigung als unverhältnismäßig erscheinen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber konkrete betriebliche Beeinträchtigungen durch Fehlzeiten darlegen, denn hohe Entgeltfortzahlungskosten allein rechtfertigen keine Kündigung.

Rechte und Ansprüche nach einer Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird, ist es wichtig, die Rechte zu kennen. Das Arbeitsverhältnis endet in der Regel mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Arbeitnehmer können in der Regel zum Monatsletzten kündigen, wobei die Kündigungsfrist meist einen Monat beträgt. Eine schriftliche Kündigung wird aus Beweisgründen empfohlen. Bei Selbstkündigung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freizeit zur Arbeitssuche, es sei denn, dies ist im Arbeits- oder Kollektivvertrag geregelt. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung für bis zu sechs Wochen und auf Krankengeld für neue Krankheitsfälle über einen Zeitraum von drei Wochen.

Die rechtlichen Aspekte rund um Kündigungen, insbesondere bei Krankheit, sind komplex und erfordern oft eine sorgfältige rechtliche Beratung. Es ist ratsam, sich im Zweifel an Experten zu wenden, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Die jüngsten Entwicklungen in Gänserndorf verdeutlichen die Notwendigkeit, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und bei Problemen rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie auf der Webseite der Arbeiterkammer.

Für die betroffenen Arbeitnehmer bleibt zu hoffen, dass sich die Bedingungen am Arbeitsmarkt bald verbessern und der Schutz der Arbeitnehmerrechte gestärkt wird.