Am 5. Februar 2026 meldete die Feuerwehr Hainburg einen ungewöhnlichen Einsatz. Gegen 15 Uhr wurde die Feuerwehr alarmiert, um ein Fahrzeug aus der Donau zu bergen. Ein Pkw war aus unbekannter Ursache in die Strömung geraten und langsam versunken. Glücklicherweise befanden sich keine Personen im Auto, sodass es zu keinen Verletzten kam. Die Bergung erfolgte gemeinsam mit der Schifffahrtsaufsicht, wobei eine Seilwinde zum Einsatz kam. Der defekte Pkw wurde schließlich mittels eines Wagens mit Ladekran (WLF) verladen und am städtischen Bauhof sichergestellt. Insgesamt waren 12 Einsatzkräfte der Feuerwehr knapp 2,5 Stunden vor Ort tätig. Weitere Informationen zu diesem Vorfall können Sie hier nachlesen.
Die Details des Vorfalls wurden am 6. Februar 2026 weiter klargestellt. Der Pkw war genau wie am Vortag in die Donau gerollt und versunken. Auch hier wurde nochmals bestätigt, dass es keine Verletzten gab und die Ursache für das Versinken des Fahrzeugs unklar blieb. Das Auto wurde nach der Bergung ebenfalls auf dem Bauhof abgestellt. Die Feuerwehr Hainburg war also in beiden Berichten aktiv und stellte sicher, dass die Bergungsarbeiten reibungslos abliefen. Weitere Einzelheiten zu diesem Einsatz sind in einem Artikel hier zu finden.
Sicherheitsvorkehrungen bei Wasser-Einsätzen
Die Bergungsaktion der Feuerwehr Hainburg wirft ein Licht auf die Notwendigkeit von Sicherheitsvorkehrungen bei Einsätzen auf Gewässern. Feuerwehren nutzen Boote für Rettungs-, Bergungs- und Transportarbeiten, wobei die Bootsführer und die Mannschaft speziell ausgebildet sein müssen. Für den Schutz vor Ertrinken sind Rettungswesten unerlässlich. Die Gefahren bei Wasser-Einsätzen sind vielfältig: Witterungsbedingungen, Hindernisse und gefährliche Strömungsverhältnisse können die Situation schnell verändern.
Um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten, sind Maßnahmen wie die Verwendung von Auftriebsmitteln und die jährliche Prüfung von Rettungswesten notwendig. Bei stark strömenden Gewässern müssen Boote mit Motorantrieb ausgestattet sein, und nur ausgebildete Personen dürfen diese bedienen. Zudem ist eine amtliche Fahrerlaubnis erforderlich, wenn Motorboote mit mehr als 3,68 kW (5 PS) gefahren werden. Diese Bestimmungen sind entscheidend, um das Risiko für die Einsatzkräfte zu minimieren und die Effektivität der Rettungsmaßnahmen zu maximieren. Weitere Informationen zu den Sicherheitsvorkehrungen finden Sie auf der Webseite der sicheren Feuerwehr.