Die Universität Tübingen hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Rückgabe von Kulturgut getan, indem sie das geschnitzte Ahnenbild „Pou der Hinematioro“ an die Māori-Gemeinschaft Te Aitanga-a-Hauiti in Neuseeland zurückgibt. Dieses kunstvolle Stück, das als spirituelles Herzstück eines Eingeborenen-Stammes gilt, wurde 1771 von dem britischen Entdecker James Cook nach London gebracht und hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Nach seinem Aufenthalt in London gelangte das Pou in den Besitz eines Privatsammlers in Wien, bevor es 1937 in die Ethnologische Sammlung der Universität Tübingen überging. Jahrzehntelang lag das Kunstwerk unbeachtet im Archiv, bis es in den 1990er Jahren wiederentdeckt wurde. Seither gibt es regelmäßigen Kontakt zur Māori-Gemeinschaft, die Delegationen nach Tübingen entsandte, um die Verbindung aufrechtzuerhalten und das Ahnenbild zu würdigen. Die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Petra Olschowski hat angekündigt, dass die Rückführung des Ahnenbilds voraussichtlich nächsten Monat stattfinden wird, und Großbritannien muss sich nicht an den Kosten der Rückgabe beteiligen. Der Kunsthistoriker und Museumsleiter Prof. Ernst Seidl erklärte, dass eine Kostenforderung von britischer oder österreichischer Seite aussichtslos wäre. Victor Walker, Sprecher der Māori-Gemeinschaft, äußerte sich erfreut über die Rückgabe und hob die spirituelle Bedeutung des Pous hervor (Bild.de).

Das Kunstwerk und seine Geschichte

Das „Pou der Hinematioro“ ist nicht nur ein materielles Kunstwerk, sondern auch ein Symbol für die Verbindung der Māori zu ihren Ahnen. Hinematioro, nach dem das Bildnis benannt ist, war zur Zeit von James Cooks erster Landung in Neuseeland eine charismatische Führungsfigur. Die Skulptur, die einen Meter hoch und 33 Zentimeter breit ist, wurde aus rotem Tatara-Holz mit Steinwerkzeugen geschnitzt. Sie zeigt eine stehende Figur, umgeben von Ornamenten und Mustern, die Zunge, Gesicht und Körper zieren. Bei den Māori hat ein Pou seinen Platz im heiligen Versammlungshaus wharenui und ermöglicht eine wichtige spirituelle Verbindung zu den Ahnen (Uni Tübingen).

James Cook landete am 8. Oktober 1769 in Neuseeland und wurde von der Māori-Gemeinschaft friedlich empfangen. Der genaue Weg, wie das Pou auf das Schiff Endeavour gelangte, bleibt unklar. Nach Cooks Rückkehr nach London wurde das Pou einem Privatsammler in Wien übergeben, bevor es schließlich zur Universität Tübingen kam. Dr. Volker Harms entdeckte das Pou in den 1990er Jahren wieder und nahm Kontakt zur Māori-Gemeinschaft auf. Im Jahr 2008 reiste eine Delegation der Te Aitanga-a-Hauiti nach Tübingen, um dem Pou Reverenz zu erweisen. Bis zur Rückgabe wird das Kunstwerk bis zum 29. März 2026 im Museum der Universität Tübingen (MUT) ausgestellt.

Rückgaben im Kontext kolonialer Aneignung

Die Rückgabe des „Pou der Hinematioro“ ist Teil eines größeren Trends, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Diskussionen über Rückgaben von Kulturgut kolonialer Herkunft begannen bereits in den 1970er Jahren, als ehemalige Kolonien ihre Unabhängigkeit erlangten. Die Rückgabe von geraubten oder unrechtmäßig enteigneten Kulturgütern ist ein komplexes Thema, das oft juristische, politische und moralische Diskussionen nach sich zieht. Während einige Museen und Sammlungen in Europa und Nordamerika in ihren Ablehnungen von Restitutionsansprüchen verharren, haben andere, wie die Universität Tübingen, begonnen, sich aktiv mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Seit 2020 wurden zahlreiche Kulturobjekte an Länder wie Benin, Namibia, Nigeria, Indonesien und Guatemala restituiert, was die internationale Aufmerksamkeit für dieses Thema weiter verstärkt hat (Wikipedia).

Die Rückgabe des Pous an die Māori ist nicht nur ein Akt der Wiedergutmachung, sondern auch ein Schritt in Richtung einer Neubewertung der kulturellen Beziehungen zwischen Europa und den Herkunftsländern. Kulturgut umfasst materielle und immaterielle Erzeugnisse, die für das kulturelle Selbstverständnis einer Gemeinschaft von großer Bedeutung sind, und die Rückgabe solcher Objekte hat oft zu einem gesteigerten Interesse an der kulturellen Identität in den Herkunftsländern geführt. In Deutschland regelt das Kulturgutschutzgesetz Aspekte des Handels und der Rückgabe von Kulturgütern, was die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Rückgaben unterstützt.