In der aktuellen Diskussion um Wohnraum in Deutschland wird ein zentrales Thema besonders deutlich: die gesellschaftliche Spaltung durch fehlenden bezahlbaren Wohnraum. Der Wohnungsbau in Europa hat seine gemeinnützige Ausrichtung weitgehend verloren, und das Wohnen wird nicht mehr als Menschenrecht betrachtet. Stattdessen bestimmt der Markt, wo Menschen leben. In Deutschland hat sich ein System etabliert, das bezahlbaren Wohnraum vernichtet. In Großstädten wie Berlin wohnen bereits 82% der Bevölkerung zur Miete, was die Problematik zusätzlich verstärkt. Die Ursachen für diese besorgniserregende Entwicklung liegen in der neoliberalen Politik seit der Jahrtausendwende sowie der Finanzkrise. Mieter:innenschutz wurde zugunsten des Kapitals geschwächt, und der Fokus hat sich von der Wohnraumbeschaffung auf Geldanlagen verschoben, während internationales Kapital in Immobilien investiert, die oft als „Betongold“ betrachtet werden (Cineplex).
Angesichts dieser Situation plant die Bundesregierung nun die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG), die darauf abzielt, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Diese neue Regelung soll das bestehende Segment des sozialen Wohnungsbaus ergänzen und ein neues unternehmerisches Segment auf dem Wohnungsmarkt etablieren. Der Kabinettbeschluss zum Jahressteuergesetz 2024, der am 05. Juni 2024 in Kraft treten soll, sieht gesetzliche Änderungen in der Abgabenordnung vor, um die NWG zu implementieren. Ziel ist es, dass bis zu 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von dieser neuen Regelung profitieren können (BMWSB).
Die Vorteile der neuen Wohngemeinnützigkeit
Die NWG wird als „gemeinnützig“ eingestuft, was steuerliche Vorteile für sozial orientierte Unternehmen im Wohnungsbau mit sich bringt. Durch Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht sollen hinderliche Regelungen abgebaut und mehr Spielraum für Rücklagen geschaffen werden. Unternehmen, die sich für die NWG entscheiden, verpflichten sich, Wohnraum dauerhaft vergünstigt anzubieten, was im Gegensatz zum zeitlich befristeten sozialen Wohnungsbau steht. Ein Beispielunternehmen mit 1.000 Wohnungen erzielt jährliche Umsatzerlöse von etwa 8,4 Millionen Euro aus der Vermietung. Nach Abzug der Kosten beträgt der zu versteuernde Gewinn ca. 1,5 bis 2,5 Millionen Euro pro Jahr, was durch die NWG zu einer erheblichen Entlastung bei der Abgabenlast führen kann (BMWSB).
Doch wie steht es um das Recht auf Wohnen insgesamt? Im UN-Sozialpakt ist das Recht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard verankert. Dieses Recht umfasst nicht nur den Zugang zu Wohnraum, sondern auch zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wasser, Energie und Gesundheitsversorgung. Deutschland hat zwar kein explizites Grundrecht auf Wohnen, leitet jedoch aus der Menschenwürdegarantie und dem Sozialstaatsprinzip ab, dass der Staat die Pflicht hat, das Menschenrecht auf Wohnen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten (bpb).
Die Herausforderungen bleiben
Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die Mieten sind in den letzten Jahren stark gestiegen, während der soziale Wohnungsbau rückläufig ist. Viele Sozialwohnungen fallen nach einer bestimmten Zeit aus der Preisbindung, was bedeutet, dass Menschen mit geringem Einkommen überproportional viel für ihre Miete aufwenden müssen. Laut aktuellen Statistiken gaben im Jahr 2022 16% der Haushalte mehr als 40% ihres Einkommens für Miete aus. Wohnungslosigkeit ist ein weiteres alarmierendes Zeichen für die unzureichende Gewährleistung des Rechts auf Wohnen; im Jahr 2022 waren rund 262.600 Menschen wohnungslos (bpb).
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die neue Wohngemeinnützigkeit dazu beitragen kann, die angespannte Wohnsituation in Deutschland zu entspannen. Die Herausforderungen sind groß, doch die Hoffnung auf eine Verbesserung des Wohnraums für alle bleibt bestehen.