In den letzten Wochen sorgte ein Vorfall in Kärnten für Aufregung, der die Debatte um den Wolf in Österreich neu entfachte. In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde ein Wolf in Obervellach geschossen, der Teil eines Forschungsprojektes der Universität Udine war und mit einem Sendehalsband ausgestattet war. Das Ziel dieses Projektes ist die Aufzeichnung von Bewegungsdaten zur Erforschung von Wanderbewegungen, Raumnutzung und Populationen. Der Abschuss des besenderten Tieres hat nicht nur die Wissenschaftler, sondern auch Tierschützer auf den Plan gerufen.

Gerald Friedl, Obmann von „Wölfe in Österreich“, kritisiert den Abschuss und bezeichnet die Wolfsverordnung als rechtswidrig. Er betont, dass die Jäger das Sendehalsband ignoriert hätten und den Wolf als Gefahr deklarierten. Dies wirft Fragen auf, wie mit solchen Tieren umgegangen wird, die Teil wissenschaftlicher Projekte sind. Das Land Kärnten hingegen hält den Abschuss für verordnungskonform, da dieser in der Nähe eines Siedlungsgebiets stattfand. Die Universität Udine wurde über den Abschuss informiert und war sich der gesetzlichen Grundlagen in Kärnten bewusst. Es war bekannt, dass der besenderte Wolf entnommen werden könnte, sollte er sich als Risikowolf verhalten.

Wolfsverordnung und ihre Auswirkungen

Seit Inkrafttreten der Wolfsverordnung Anfang 2022 wurden in Kärnten bereits 35 Wölfe erlegt. Diese Abschüsse wurden bisher öffentlich kommuniziert, ab 2023 erfolgt die Information jedoch quartalsweise. Diese Änderung in der Informationspolitik ist eine Reaktion auf die Senkung des Schutzstatus auf EU-Ebene. Bei anderen Tierarten wie Gams, Biber oder Fischotter gibt es keine derartigen Pressemeldungen, was die Transparenz der Abschüsse betrifft.

Die Kritik am jüngsten Abschuss ist besonders laut, da der Wolf Teil eines Forschungsprojektes war. Gerald Friedl äußert, dass das Tier als „Risikowolf“ deklariert wurde, obwohl laut Tierschützern ein Wolf nur als Problemwolf gelten sollte, wenn er aggressives Verhalten zeigt und sich Menschen auf unter 30 Meter nähert. Das Land Kärnten argumentiert, dass der Abschuss in Übereinstimmung mit der Wolfsverordnung stattfand und somit rechtens war.

Der Wandel des Schutzstatus

Im Kontext des Abschusses ist auch die Umstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu betrachten. Diese Entscheidung auf EU-Ebene gibt den Mitgliedstaaten mehr Spielraum beim Management der Wolfsbestände. Die Landwirtschaftskammer Kärnten fordert weitere Schritte zur Erleichterung von Wolfsentnahmen, da sich die Wölfe in Europa unkontrolliert ausbreiten. Aktuell wird die Wolfspopulation in Europa auf über 20.000 Tiere geschätzt, was einen Anstieg im Vergleich zu 2012 darstellt, als es nur etwa 11.200 Wölfe gab.

Im Jahr 2024 wurden in Österreich bereits 102 Wölfe und fünf Rudel registriert, was die Notwendigkeit einer effektiven Bejagung unterstreicht. Diese Bejagung hat in den letzten drei Jahren die Anzahl von Nutztierrissen verringert. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sieht in diesem Kontext neue Perspektiven für die von der Wolfspopulation betroffenen Menschen. Ein gezieltes Wolfsmanagement, insbesondere in grenzüberschreitenden Maßnahmen mit Slowenien und Italien, wird als notwendig erachtet, um die Herausforderungen zu bewältigen.

Die Diskussion um den Wolf bleibt angespannt und zeigt, wie der Umgang mit Wildtieren im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft, Naturschutz und praktischen Belangen steht. Besonders die Tatsache, dass ein besendeter Wolf einem solchen Schicksal erleiden kann, wirft Fragen auf, die weit über die aktuellen Ereignisse hinausgehen. Der Umgang mit Wölfen in Kärnten wird weiterhin genau beobachtet werden müssen, um ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Management zu finden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die Artikel von Pirsch und Kleine Zeitung sowie die Einschätzungen zur Schutzstatusänderung in der Landwirtschaftskammer Kärnten nachlesen.