In Völkermarkt sorgt ein neuer Einsatzzonenplan für Unmut unter den Feuerwehrleuten. Der ehemalige Feuerwehrkommandant äußert seine Bedenken über die jüngsten Grenzverschiebungen der Einsatzzonen, die insbesondere die Ortschaft Mittertrixen betreffen. Diese gehört nun vollständig zur Freiwilligen Feuerwehr Gattersdorf. Ein weiterer negativer Aspekt ist, dass ein Betrieb in Bergstein der Feuerwehr St. Margarethen ob Töllerberg entzogen wurde. Kritiker befürchten, dass auch in Zukunft eine weitere Schrumpfung der Einsatzgebiete einzelner Feuerwehren droht.

Der Kommandant der Feuerwehr St. Margarethen hat bereits darauf hingewiesen, dass sich das Einsatzgebiet seiner Feuerwehr im Laufe der Jahre verkleinert hat. Die Kritik an der Vorgehensweise bei der Erstellung des neuen Einsatzplans, der vom Gemeindefeuerwehrausschuss mit 20 Mitgliedern beschlossen wurde, ist laut Bürgermeister und Feuerwehrreferent Markus Lakounigg (SPÖ) nicht nachvollziehbar. Er betont, dass keine politische Entscheidung getroffen werden sollte. Der neue Einsatzzonenplan ist notwendig geworden aufgrund des Feuerwehrgesetzes (K-FWG 2021), das die Festlegung der Einsatzbereiche vorschreibt. Die Überprüfung und Anpassung der Einsatzgebiete geschieht auf dem 135 Quadratkilometer großen Gemeindegebiet in einem Prozess, der externe Begleiter, inklusive Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrkommandanten, einbezieht. Insgesamt fanden acht Sitzungen innerhalb der Völkermarkter Feuerwehren statt. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Einsatzzonen für die Alarmierung der Feuerwehren durch die Landesalarm- und Warnzentrale (LAWZ) in Klagenfurt von zentraler Bedeutung sind. Die Neuzuweisungen sind auch durch Änderungen bei Straßen, Siedlungen oder bestehenden Gebäuden erforderlich geworden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Änderungen im Feuerwehrgesetz

Am 1. August 2023 trat die Novelle zum Kärntner Feuerwehrgesetz (K-FWG) in Kraft und brachte zahlreiche Änderungen für Feuerwehren, Gemeinden und den Katastrophenschutz mit sich. Eine bemerkenswerte Neuerung ist, dass Kinder nun bereits ab sechs Jahren in die Feuerwehrjugend aufgenommen werden können, wobei die Entscheidung dem jeweiligen Kommandanten obliegt. Ein Pilotprojekt soll die frühe Nachwuchsarbeit in einigen Feuerwehren testen. Dennoch äußern einige Kommandanten Bedenken hinsichtlich der zu frühen Verantwortung und möglicher Motivationslöcher bei den Jugendlichen. Bezirksfeuerwehrkommandant Werner Puggl hebt hervor, dass diese Neuerung nicht verpflichtend ist und man erst die Erfahrungen abwarten sollte. Zudem müssen alle Jugendbetreuer alle sechs Jahre einen Strafregisterauszug vorlegen, wobei die Kosten von der Gemeinde getragen werden.

Des Weiteren dürfen Gemeindefeuerwehrausschüsse eigene Kameradschaftskassen führen, und die Betriebsfeuerwehren, die über Bezirksgrenzen hinausgehen, werden nun zentral geregelt. Ein weiterer Punkt ist, dass die KAT-Züge rechtlich in F-KAT-Bereitschaften umgewandelt werden. Hilfseinsätze bleiben kostenlos, ausgenommen von Luftfahrzeugen; mutwillig ausgelöste Einsätze müssen jedoch bezahlt werden. Alle Verordnungen und Rechnungsabschlüsse des Landesfeuerwehrverbands werden künftig online einsehbar sein. Diese Neuerungen zeigen, dass die Feuerwehrorganisation in Kärnten weiterhin dynamisch ist und sich den Herausforderungen der Zukunft stellt. Für mehr Details können Sie hier nachlesen.

Rechtsrahmen für die Feuerwehr

Der neue Einsatzzonenplan und die Änderungen im Feuerwehrgesetz sind Teil eines umfassenden rechtlichen Rahmens, der die Aufgaben und Organisation der Feuerwehren in Kärnten regelt. Laut dem Kärntner Feuerwehrgesetz umfasst der §1 die grundlegenden Aufgaben der Feuerwehren, während §2 die Einteilung der verschiedenen Feuerwehrtypen beschreibt. Insbesondere die Freiwillige Feuerwehr wird in den §§4 bis 11 detailliert behandelt, wobei Aspekte wie Bildung, Organisation und Mitgliederrechte adressiert werden. Die Gemeinde trägt gemäß §3 die Verantwortung für die Feuerwehrorganisation im Gemeindebereich.

Die umfassenden Änderungen und neuen Herausforderungen erfordern ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit und Engagement von allen Beteiligten. Die Verantwortlichen in Völkermarkt sind sich der Bedeutung dieser Entwicklungen bewusst, und die demokratische Beschlussfassung des neuen Einsatzzonenplans ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den vielfältigen Bedürfnissen der Feuerwehr und der Gemeinde gerecht zu werden. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.