Die Straßensicherheit steht in den Gemeinden Neuhaus und St. Kanzian ganz oben auf der Prioritätenliste. Bürgermeister Patrick Skubel von Neuhaus und Thomas Krainz aus St. Kanzian haben kürzlich über die aktuelle Situation informiert. Während Neuhaus mit einer angespannten Finanzlage zu kämpfen hat, kann St. Kanzian auf eine solide wirtschaftliche Basis zurückgreifen und muss keine Sparmaßnahmen ergreifen. Trotz der finanziellen Einschränkungen betont Skubel, dass Lösungen gefunden werden, um bürgernahe Dienstleistungen anzubieten und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, da Neuhaus 38 Kilometer Gemeindestraßen zu verwalten hat und im Jahr 2023 von einem schweren Unwetter betroffen war.
In Neuhaus wurden bereits einige Straßenzüge wiederhergestellt, und es wird kontinuierlich asphaltiert, insbesondere in den bergigen Regionen. Bürgermeister Skubel legt großen Wert darauf, dass Fahrbahnschäden, die potenziell zu Unfällen führen könnten, schnell behoben werden. Er hebt die Notwendigkeit hervor, große Schlaglöcher unverzüglich zu reparieren, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Das Feedback der Gemeindebürger zu den Sanierungsmaßnahmen ist positiv, und sie sind herzlich eingeladen, Tipps zur Verbesserung einzubringen. In St. Kanzian hingegen erfreuen sich 90% der Straßen in sehr gutem Zustand. Hier werden laufend Generalsanierungen durchgeführt, und es stehen in den Sommermonaten bis zu 18 Bauhofmitarbeiter für Straßenarbeiten und Kontrollfahrten zur Verfügung.
Winterdienst und Verkehrssicherungspflicht
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Straßensicherheit ist der Winterdienst. Die Zuständigkeiten hierfür variieren je nach Straßenklasse, wobei Bundesstraßen, Landstraßen und Gemeindestraßen unterschiedliche Regelungen haben. Gemeinden sind verantwortlich für die Verkehrssicherungspflicht auf ihren Gemeindestraßen, was das Schneeräumen und Streuen gegen Glatteis einschließt. Bei einer Verletzung dieser Räum- und Streupflicht kann die Gemeinde für Schäden haftbar gemacht werden. Allerdings mindert die eigene Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer den Anspruch auf Schadensersatz.
Die Gemeinden müssen Prioritäten beim Winterdienst setzen, insbesondere für stark befahrene Straßen und Gefahrenstellen. Es gibt allerdings auch klare Regelungen, dass Gemeinden nicht für Unfälle haften, wenn ein angemessener Streuplan erstellt und eingehalten wurde. Diese Regelungen sind nicht nur für die Gemeinden von Bedeutung, sondern auch für die Bürger, die sich bei winterlichen Bedingungen besonders vorsichtig verhalten sollten.
Rechtsgrundlagen und Verantwortlichkeiten
Die rechtlichen Grundlagen für die Verkehrssicherungspflicht und die damit verbundenen Haftungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in § 823 Abs. 1. Kommunen, Unternehmen und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Wege und Zugänge im Winter zu sichern, um Schäden durch Schnee und Eis zu vermeiden. Die Verantwortung bleibt beim Auftraggeber, auch wenn der Winterdienst an Dienstleister delegiert wird.
Kommunen müssen strukturierten Winterdienst mit klaren Einsatz- und Bereitschaftsplänen bereitstellen, um grobe Fahrlässigkeit zu vermeiden. Dabei gilt es, sicherzustellen, dass Schnee zeitnah entfernt und Eisglätte mit geeigneten Streumitteln beseitigt wird. Diese Pflichten sind nicht nur für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer von zentraler Bedeutung, sondern auch für die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus Unfällen ergeben können.
Insgesamt zeigen die Bemühungen der Gemeinden Neuhaus und St. Kanzian, die Straßensicherheit zu gewährleisten, dass trotz finanzieller Herausforderungen und der Komplexität der Verkehrssicherungspflicht ein großes Engagement für die Sicherheit der Bürger besteht. Weitere Informationen zu diesen Themen können auf MeinBezirk, Anwalt Suchservice und Moravia Akademie nachgelesen werden.