In Radenthein gibt es Grund zur Freude, denn ab Herbst 2026 wird die Nockhalle wieder Eisbetrieb aufnehmen. Mario und Markus Kulnig, ein Vater-Sohn-Duo, haben beschlossen, die Eishalle zu betreiben und damit frischen Wind in die Kärntner Sportszene zu bringen. Dies ist besonders erfreulich, da im August 2024 die Nachricht verbreitet wurde, dass die Nockhalle keinen Winterbetrieb mehr haben würde, was viele Eislauffans enttäuschte. Trotz der interkommunalen Kooperationen zwischen 17 Gemeinden war es nicht gelungen, die hohen Kosten für den Eisbetrieb zu decken. Der Verein EC Feld am See und der Nachwuchs bleiben jedoch in einer Spielgemeinschaft mit Ledenitzen aktiv und sorgen so weiterhin für eine Verbindung zu den Eissportarten.

Die Stadtgemeinde Radenthein hat nun mit der Familie Kulnig kooperiert, die den Betreiberverein „Eishallenverwaltung Radenthein“ gegründet hat. Mario Kulnig bringt viel Erfahrung mit, da er zuvor das Eissportzentrum in Ferlach geleitet hat und dort einen hervorragenden Ruf erlangte. Der Pachtvertrag wurde am 26. Februar 2026 in einer Gemeinderatssitzung beschlossen und tritt am 1. März 2026 in Kraft. Das Konzept für die Nockhalle wird ähnlich dem in Ferlach sein und soll auch den Österreichischen Eishockeyverband (ÖEHV) sowie den Kärntner Eishockeyverband (KEHV) ansprechen, die zugesagt haben, dass auch Nationalteams die Halle nutzen werden.

Herausforderungen und Investitionen

Trotz dieser positiven Entwicklungen gibt es einige Herausforderungen zu bewältigen. Der Eisbetrieb in der Nockhalle kann aufgrund fehlender Genehmigungen nicht sofort wieder aufgenommen werden. Notwendige Investitionen von über einer Million Euro für Lärmschutz und Energieeffizienz stehen an, um den Betrieb rechtlich abzusichern. Die Gemeinde plant, die Halle zudem als multifunktionale Ganzjahressportstätte weiterzuentwickeln. Ein Konzept zur Nutzung der Halle für andere sportliche Aktivitäten wird in Arbeit genommen, um die hohen Investitionen in den Lärmschutz zu minimieren.

Das Ziel ist es, bis Herbst 2025 konkrete Pläne für die zukünftige Nutzung der Nockhalle zu entwickeln und zur Genehmigung vorzulegen. Der Eisbetrieb steht seit der Errichtung der Halle vor 17 Jahren still, da die Genehmigung als Sport- und Veranstaltungsstätte fehlt. Besonders bei Sportarten wie Eishockey, die mit Lärm und Publikum verbunden sind, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.

Genehmigungsprozess und rechtliche Grundlagen

Der Genehmigungsprozess für den Eisbetrieb ist klar geregelt. Wie aus den rechtlichen Grundlagen hervorgeht, sind Bewilligungen erforderlich für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb von Sportanlagen. Diese Bewilligungen werden durch die Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat erteilt und müssen verschiedene naturschutzfachliche Voraussetzungen erfüllen, die von einem Sachverständigen geprüft werden. Ein Antrag muss unter anderem Angaben zur Art, Lage und Verwendung des Vorhabens enthalten, sowie eine Zustimmung des Eigentümers, sofern der Antragsteller nicht der Grundeigentümer ist.

Die Prüfung erfolgt in mehreren Schritten, einschließlich der Einholung eines Sachverständigengutachtens. Die Kosten für den Antrag setzen sich aus einer festen Stempelgebühr und einer Landesverwaltungsabgabe zusammen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Nockhalle als Sport- und Veranstaltungsstätte in Zukunft erfolgreich betrieben werden kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wiederbelebung des Eisbetriebs in der Nockhalle zwar mit Herausforderungen verbunden ist, die Verantwortlichen jedoch entschlossen sind, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Eishalle wieder zu einem Zentrum für Eissport und weitere sportliche Aktivitäten zu machen. Die Vorfreude auf die kommende „Eiszeit“ in Radenthein ist bereits spürbar!