In Paternion, einer kleinen Gemeinde in Österreich, hat ein tragischer Schicksalsschlag einen Einzelunternehmer in die Insolvenz getrieben. Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gab bekannt, dass am Landesgericht Klagenfurt ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jagdwaffenhändlers eröffnet wurde. Das Unternehmen, das seit 1999 besteht, ist nun in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Acht Gläubiger sind von dieser Insolvenz betroffen, während keine Dienstnehmer im Unternehmen beschäftigt sind. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf rund 62.000 Euro.
Die Ursachen für die Insolvenz sind vielschichtig. Der Unternehmer musste einen schweren Schicksalsschlag durch einen Autounfall verkraften, was die Situation zusätzlich erschwerte. Hinzu kamen pandemiebedingte Umsatzeinbußen während der COVID-19-Pandemie, die viele Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten brachten. Laut einem Bericht zur Insolvenzlage während der Corona-Krise haben vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen mit massiven Einbrüchen in der Auftragslage zu kämpfen gehabt. Der Verlust von Kundschaft durch ein Konkurrenzunternehmen verschärfte die Situation des Jagdwaffenhändlers weiter.
Rechtslage und Unterstützung während der Pandemie
Die Insolvenz ist eine wirtschaftliche Situation, in der Unternehmen aufgrund fehlender liquider Mittel in Schwierigkeiten geraten. In Deutschland gelten Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als zwei Kriterien für eine Insolvenz. Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Insolvenz anzumelden, sobald eines dieser Kriterien erfüllt ist. Die Missachtung der Anmeldepflicht kann als Insolvenzverschleppung gewertet werden, was sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Um Unternehmen in der Krise zu unterstützen, verabschiedete der Bundestag das COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG), das eine Verschiebung der Insolvenzanmeldung bis zum 30. September 2020 ermöglichte.
Diese gesetzgeberischen Maßnahmen sollten Unternehmen, die bis Ende 2019 liquide waren, vor einer Insolvenz schützen. Es wurde gehofft, dass die Corona-Krise bis zum Inkrafttreten des COVInsAG bewältigt werden kann. Tatsächlich ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2020 trotz der Pandemie zurückgegangen. Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und staatliche Hilfsmaßnahmen trugen zur Stabilisierung der finanziellen Situation vieler Unternehmen bei.
Branchenvergleich und Auswirkungen
Im Jahr 2020 gab es in Deutschland nur 15.800 Insolvenzverfahren, was einem Rückgang von fast 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Besonders in einigen Dienstleistungsbranchen sank die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren trotz Umsatzrückgängen. Im Gegensatz dazu verzeichnete das produzierende Gewerbe moderate Rückgänge bei Insolvenzen. Während exportorientierte Branchen wie die Kfz-Industrie und der Maschinenbau erhebliche Umsatzeinbußen erlitten, konnten einige Bereiche, wie das Baugewerbe und Teile des Einzelhandels, sogar kräftige Absatzsteigerungen verzeichnen.
Die Situation des Jagdwaffenhändlers in Paternion ist somit Teil eines größeren Trends, der sowohl von den Herausforderungen als auch von den Unterstützungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie geprägt ist. Der Schuldner plant, seine unternehmerische Tätigkeit fortzuführen und einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent abzuschließen. Ob ihm dies gelingt, bleibt abzuwarten, doch die Entwicklungen der letzten Monate zeigen, dass die Insolvenzlage in Österreich und Deutschland von vielen Faktoren abhängt.
Für weitere Informationen über diese Thematik und die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Insolvenz besuchen Sie bitte die Artikel auf MeinBezirk, Juhn und Bundesbank.