In St. Veit an der Glan stehen die Vorbereitungen für das bevorstehende Osterfeuer vor der Tür. Brauchtumsfeuer sind eine tief verwurzelte Tradition und spielen eine zentrale Rolle in der Feier des Osterfestes. Damit alles reibungslos abläuft, müssen bestimmte Vorgaben und Fristen beachtet werden. Die Anmeldung der Brauchtumsfeuer endet bereits am Montag, den 30. März, um 16 Uhr. Diese erfolgt im Stadtgemeindeamt, wo die entsprechenden Formulare erhältlich sind. Auch online unter www.stveit.com im Bereich Service/Brauchtumsfeuer können die notwendigen Unterlagen gefunden werden.
Osterfeuer werden traditionell von Karsamstag auf Ostersonntag entzündet und sind nicht nur ein optisches Highlight, sondern auch ein Zeichen der Brauchtumspflege. Es ist wichtig zu beachten, dass die Abheizung eines Osterfeuers nur dann zulässig ist, wenn keine Gefahr für die Ausbreitung des Feuers oder die Entwicklung eines Flugbrandes besteht. Das Feuer darf ausschließlich mit unbehandelten, pflanzlichen Materialien befeuert werden. Zudem muss der Abbrennvorgang ständig überwacht werden, und nach dem Abbrennen sind Nachkontrollen vorzunehmen. Eine erste Löschhilfe sollte ebenfalls bereitgehalten werden, um im Notfall schnell reagieren zu können.
Voraussetzungen für die Durchführung
Um ein Brauchtumsfeuer durchführen zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Ausrichtung durch eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder Verein erfolgen. Zudem darf der Zweck des Feuers nicht in der Beseitigung pflanzlicher Abfälle bestehen. Auch ist es erforderlich, dass das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Die Anmeldung sollte mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Für Rückfragen steht die Ordnungsbehörde unter den Telefonnummern 02104 / 980-146 oder 980-145 zur Verfügung.
Sicherheitstipps für Brauchtumsfeuer
Die Sicherheit beim Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist von großer Bedeutung. Um Fehleinsätze der Feuerwehr zu vermeiden, sollte das Feuer ordnungsgemäß angemeldet werden. Bei der Auswahl des Brennmaterials ist darauf zu achten, dass nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwendet werden. Kunststoffe und andere Abfälle sind strikt verboten. Brennmaterial sollte vor dem Anzünden umgeschichtet werden, um Tiere zu schützen, und es sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zu Gebäuden und Bäumen sowie 100 Metern zu Straßen eingehalten werden. Auch die Hauptwindrichtung sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Eine ständige Beaufsichtigung des offenen Feuers ist unabdingbar. Besonders auf kleine Kinder sollte geachtet werden, da sie die Gefahr des Feuers oft unterschätzen. Das Abbrennen von zu viel Material auf einmal sollte vermieden werden, um Funkenflug zu verhindern. Bei der Verwendung von Strohballen muss darauf geachtet werden, dass sie sich durch Hitzestrahlung entzünden können. Zudem sollte zu feuchtes Material vermieden werden, um Rauchbelästigungen zu verhindern. Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst muss stets freigehalten werden.
Falls es zu kleineren Verbrennungen kommt, sollte die betroffene Stelle mit Wasser für maximal zehn Minuten gekühlt werden. Bei großflächigen Verbrennungen ist umgehend der Notarzt unter 112 zu alarmieren. Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, ist ebenfalls sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 zu verständigen. Für Sicherheitsvorkehrungen kann die Feuerwehr unter der Telefonnummer 02104 / 980-257 kontaktiert werden.
Das Osterfeuer ist nicht nur ein schöner Brauch, sondern auch ein Anlass, um in Gemeinschaft zu feiern und alte Traditionen aufleben zu lassen. Es ist jedoch unerlässlich, alle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, um ein sicheres und fröhliches Fest zu gewährleisten. Für weitere Informationen und Details kann der umfassende Leitfaden zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen konsultiert werden.





