Im Bezirk St. Veit an der Glan hat sich Anfang November ein spektakuläres Ereignis zugetragen, das an eine Filmszene erinnert. Ein 41-jähriger Mann lieferte sich eine dramatische Verfolgungsjagd mit der Polizei, die schließlich vor Gericht endete. Mehrere Notrufe über einen alkoholisierten Fahrer hatten die Landespolizeidirektion Kärnten alarmiert. Der Angeklagte widersetzte sich der Anhaltung und raste in Richtung Innenstadt, wobei er Geschwindigkeiten von bis zu 120 km/h im Ortsgebiet und beinahe 200 km/h auf der Schnellstraße erreichte. Die Verfolgung fand unter schwierigen Bedingungen auf einer regennassen Fahrbahn statt.

Die Polizei versuchte, die Fahrbahn mit einem Dienstfahrzeug zu blockieren, doch der Fahrer gab Vollgas und fuhr über einen Tankstellenbereich. Bei Klagenfurt-Ost verlangsamte er zwar, rammte jedoch einen Streifenwagen, was zu Verletzungen eines Polizeibeamten führte. Der Sachschaden am Streifenwagen beläuft sich auf rund 15.000 Euro. Der Flüchtige versuchte danach, über eine Gleisanlage bei der Laudon-Kaserne weiterzufahren, blieb jedoch stecken. Schließlich sprang er aus dem Fahrzeug und versuchte zu fliehen, wurde jedoch von einem Polizeibeamten eingeholt und festgenommen. Ein Alkotest verlief positiv, was zur vorläufigen Abnahme seines Führerscheins führte. Der Prozess ist für den 16. Februar 2026 am Landesgericht Klagenfurt angesetzt, wo er sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung verantworten muss. Bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung (Quelle).

Alkohol am Steuer: Ein häufiges Problem

Alkohol am Steuer ist nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland ein gravierendes und häufiges Verkehrsdelikt. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Die Promillegrenze für Autofahrer liegt bei 0,5 Prozent Blutalkoholkonzentration. Bei einer Überschreitung dieser Grenze drohen Bußgelder von etwa 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und mindestens ein Monat Fahrverbot. Besondere Vorsicht ist für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren geboten, da für diese eine Nulltoleranzregelung gilt (Quelle).

Die rechtlichen Folgen sind je nach Blutalkoholkonzentration und möglichen Ausfallerscheinungen abgestuft. Ab einer BAK von 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, was eine Straftat darstellt. Die Strafen reichen von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie einem Führerscheinentzug auf unbestimmte Zeit. Bei 1,6 Promille ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich. Diese kann mit Kosten zwischen 600 und 800 Euro verbunden sein und muss erfolgreich bestanden werden, um den Führerschein zurückzuerhalten. Nur etwa 60 Prozent bestehen die MPU beim ersten Versuch (Quelle).

Prävention und rechtliche Beratung

Um Unfällen unter Alkoholeinfluss vorzubeugen, sind Präventionsmaßnahmen wie der Verzicht auf Alkoholkonsum oder die Nutzung von Alternativen wie Taxis entscheidend. Wer dennoch Alkohol konsumiert, sollte Restalkoholwerte mit zertifizierten Atemalkoholtestern überprüfen. Bei drohenden rechtlichen Konsequenzen ist es ratsam, schnell zu handeln und einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Eine gründliche Überprüfung aller Verfahrensschritte und Dokumentationen kann maßgeblich zur erfolgreichen Verteidigung beitragen, insbesondere wenn es Widersprüche zwischen Polizeibericht und Labormessung gibt.

Der Fall des 41-jährigen Mannes aus St. Veit an der Glan wirft also nicht nur juristische Fragen auf, sondern zeigt auch die weitreichenden Konsequenzen von Alkohol am Steuer. Die Gesellschaft muss sich weiterhin mit diesem Thema auseinandersetzen, um die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten.