Am Wörthersee ereignete sich im August 2022 ein tragischer Vorfall, der nun rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Ein 38-jähriger Mann aus der Steiermark stürzte von einer Plattform in den Wörthersee und ertrank. Zwei Tage nach dem Sturz wurde die Leiche aus 38 Metern Tiefe geborgen. Die Obduktion bestätigte, dass der Tod durch „Ertrinkungstod“ eingetreten war. Der Betreiber der Plattform, die ohne gültige Lizenz und Genehmigungen betrieben wurde, muss sich voraussichtlich Anfang Mai 2023 wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Laut Markus Kitz, dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, könnte das Strafmaß bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe betragen. Der Betreiber zeigte sich betroffen und sprach der Familie des Opfers sein Beileid aus, während sein Anwalt aufgrund der laufenden Ermittlungen keine Stellungnahme abgab.
Die genauen Umstände des Unfalls sind noch unklar. Ein Gutachten hat ergeben, dass es sich bei der Plattform um ein Boot mit einem elektrischen Antrieb von 6 Kilowatt handelte, was über der gesetzlichen Grenze von 5 Kilowatt liegt. Dies bedeutet, dass für den Betrieb ein spezielles Schiffsführerpatent erforderlich gewesen wäre. Zum Zeitpunkt des Unfalls war das Opfer alkoholisiert; es ist jedoch unklar, ob der Konsum vor oder während der Fahrt stattfand. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit weiter, unter anderem ob an Bord Alkohol ausgeschenkt wurde oder ob die Passagiere selbst für ihre Getränke sorgten. Zudem wurde die Plattform nach dem Unfall sichergestellt, um weitere Beweise zu sammeln.
Rechtliche Implikationen und grobe Fahrlässigkeit
Im Rahmen des Verfahrens wird auch die Frage der groben Fahrlässigkeit behandelt. Ein ähnlicher Fall zeigt, wie schnell man in rechtliche Schwierigkeiten geraten kann, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten wird. So legte ein Gericht fest, dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wenn die erforderliche Sorgfalt in hohem Maße verletzt wird, was in der Regel zu einem Kürzungsanspruch bei Versicherungsleistungen führen kann. In diesem Fall könnte die Tatsache, dass der Betreiber der Plattform keine gültige Lizenz hatte, als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, was weitreichende Folgen für die rechtliche Bewertung des Unfalls haben könnte.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch im Gange, und es bleibt abzuwarten, ob Anklage erhoben wird. Die Zeugenbefragungen laufen, und ein Abschlussbericht wird bis Ende November 2023 erwartet. In der Zwischenzeit ist die gesamte Situation eine mahnende Erinnerung an die Notwendigkeit von Sicherheitsstandards und verantwortungsvollem Umgang auf Gewässern, insbesondere in touristischen Regionen wie dem Wörthersee.





