Die Anliegen von pflegenden Angehörigen sind in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Besonders die Petition mit dem Titel „#Mehr als 28 Tage“, die von fünf engagierten Müttern ins Leben gerufen wurde, hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Diese Petition zielt darauf ab, die Regelung zur Auszahlung des Pflegegeldes zu ändern, die derzeit auf maximal 28 Tage begrenzt ist, wenn Kinder im Krankenhaus oder in der Reha sind. Die Initiatorinnen, darunter auch Verena Niethammer, Mutter eines neunjährigen, mehrfach behinderten Sohnes, argumentieren, dass die Pflege während des Krankenhausaufenthalts nicht nur ein wichtiges, sondern für viele Familien oft das einzige Einkommen darstellt.

Bereits Ende 2025 übergaben pflegende Eltern eine ähnliche Petition an die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach sowie den CSU-Landtagsabgeordneten Sascha Schnürer. Diese Petition wird von Viktoria Zettel, Simone Brugger und Renate Weyrich unterstützt und fordert ein Treffen mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Der Gesundheitsausschuss im bayerischen Landtag hat sich bereits mit diesen Forderungen beschäftigt und die Petition als Arbeitsgrundlage für weitere Überlegungen angenommen.

Die Herausforderungen für pflegende Eltern

Die Initiatorinnen der Petition kritisieren die aktuelle Regelung als unzureichend. Insbesondere während eines Krankenhausaufenthalts sind viele Eltern gezwungen, weiterhin Pflege zu leisten, sei es durch Inhalation, Schleimabsaugung oder die Überwachung von Monitoren. Das Pflegegeld, das nach Pflegegrad gestaffelt ist und maximal 990 Euro bei Pflegegrad 5 beträgt, wird aktuell nur für maximal acht Wochen gezahlt, was als unzureichend angesehen wird. Ab dem 29. Tag wird das Pflegegeld gestrichen, was für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt.

Der Gesundheitsausschuss hat bereits eine Ausweitung des Pflegegeldes auf acht Wochen beschlossen, die zum 1. Januar 2026 umgesetzt wurde. Diese Entscheidung wird jedoch von den Betroffenen als unzureichend empfunden. Die bayerische Gesundheitsministerin Gerlach hat sich schriftlich an Bundesgesundheitsministerin Warken gewandt, um eine erweiterte Fortzahlung des Pflegegeldes zu fordern. Das Bundesgesundheitsministerium hat bislang auf die neue Regelung verwiesen, sieht jedoch keine Möglichkeit für eine weitere Ausweitung aufgrund finanzieller Belastungen der sozialen Pflegeversicherung.

Unterstützung und Perspektiven

Die Petition „#Mehr als 28 Tage“ hat mittlerweile über 35.000 Unterschriften gesammelt, und die Initiatorinnen streben an, bis Ende Mai 2024 mindestens 50.000 Unterschriften zu erreichen. Neben der Forderung nach einer Ausweitung des Pflegegeldes appellieren pflegende Eltern auch an das Bundesgesundheitsministerium, um einen Gesprächstermin zu bitten. Das Bundesgesundheitsministerium verweist in diesem Zusammenhang auf andere mögliche Unterstützungen wie Verdienstausgleich und Kinderkrankengeld, die jedoch oft nicht ausreichen, um die finanziellen Engpässe zu überbrücken.

Die Pflegeversicherung in Deutschland unterstützt die häusliche Pflege durch Angehörige und ehrenamtliche Personen. Pflegegeld wird gezahlt, wenn die häusliche Pflege sichergestellt ist, wobei pflegebedürftige Personen selbst entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist mindestens Pflegegrad 2, und die Auszahlung erfolgt an die pflegebedürftige Person, die frei über das Geld verfügen kann. Oft wird das Pflegegeld als Anerkennung an die pflegenden Personen weitergegeben.

Die Situation der pflegenden Eltern bleibt eine herausfordernde und emotional aufgeladene Thematik, die weiterhin dringenden Handlungsbedarf erfordert. Es bleibt abzuwarten, welche Schritte die Politik unternehmen wird, um die Anliegen dieser Familien angemessen zu berücksichtigen.