Das Verbot von Beißtrainings und der Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken tritt zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit, nachdem die ersten Berichte über Verstöße gegen das neue Gesetz bekannt wurden. Seit dem 15. April 2025 gilt in Österreich ein striktes Verbot für die Ausbildung von Hunden, das auf die Vorgaben des Bundes-Tierschutzgesetzes zurückgeht und am 10. April 2025 vom Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) empfohlen wurde, um sicherzustellen, dass die Tiere wohlbehalten sind und nicht in Gefahr gebracht werden.
Jüngste Videos, die auf einem Hundeplatz in Niederösterreich aufgenommen wurden, zeigen scharfgemachte Hunde, die Menschen attackieren. Jürgen Stadler, Sprecher der Pfotenhilfe, äußerte sich besorgt über die Situation und beschrieb einen besonders gestressten Hund in dem Video, während im Hintergrund Schreie und Lachen zu hören sind. Dies hat die Pfotenhilfe dazu veranlasst, eine Anzeige wegen vorsätzlicher Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Die Angst vor steigenden Zahlen an Tierquälerei ist berechtigt, denn die Organisation fordert dringend eine Erhöhung der Strafrahmen, um potenzielle Wiederholungstäter abzuschrecken.
Verstöße gegen das Verbot
Das Tierschutzgesetz, das seit seiner Einführung im Jahr 2005 einen bundesweit einheitlichen Rahmen für den Schutz von Tieren bietet, sieht für Verstöße gegen das Beißtraining und ähnliche Praktiken bis zu zwei Jahre Haft vor. Eine Verwaltungsstrafe kann bis zu 7.500 Euro betragen. Jürgen Stadler betont die Notwendigkeit einer umfassenden Kontrolle, da Täter möglicherweise versuchen könnten, die Behörden auszutricksen. Er äußert Zweifel an der tatsächlichen Einhaltung des Verbots und der Bereitschaft, die Tierschutzbestimmungen zu befolgen.
Die Pfotenhilfe erwartet, dass es zahlreiche Umdeutungen und Ausreden von Tätern geben wird. Der Gesetzestext gestattet für vor dem Verbot begonnene Ausbildungen zwar eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2025, aber hierbei ist lediglich die Signalkontrolle erlaubt, nicht aber das Angriffsverhalten oder Beißtraining.
Gesellschaftliche Verantwortung und Ausblick
Im Sinne des Tierschutzes appellieren Tierschutzorganisationen an die Bevölkerung, Hinweise zu verdächtigen Aktivitäten zu geben. Der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere liegt in der Verantwortung aller Bürger. Das Tierschutzgesetz verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden dazu, das Tierschutzbewusstsein in der Bevölkerung zu fördern und die notwendigen Kontrollen durchzuführen. Die Hoffnung ist, dass die neuen Regelungen und die verstärkte Überwachung dazu führen, dass Tierschutz nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt, sondern auch aktiv gelebt wird.
Wie wird sich die Situation im kommenden Jahr entwickeln? Es bleibt abzuwarten, ob es den Behörden gelingt, die Einhaltung des Verbots durch rigorose Kontrollen sicherzustellen und ob die geforderten Erhöhungen der Strafen tatsächlich in Kraft treten werden.