Im Burgenland sind die Gemeinden für die Betreuung herrenloser Tiere zuständig. Dies umfasst die unverzügliche Meldung von Fundtieren, die dann von der Gemeinde auf einen möglichen Halter überprüft werden. Die Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider Wallner besuchte kürzlich die Gemeinde Hornstein, wo die Abläufe beim Einfangen und Unterbringen von Fundtieren klar definiert sind. Im Bauhof der Gemeinde steht eine Zwingeranlage zur tierschutzgerechten Unterbringung von Fundhunden bereit. Ein zentrales Instrument zur Identifikation von Tieren ist die Chip-Kontrolle, wofür zwei Chip-Lesegeräte zur Verfügung stehen. Bei erfolgreicher Identifikation wird der eingetragene Halter kontaktiert. Sollte kein Halter ermittelt werden können, wird die Bezirksverwaltungsbehörde eingeschaltet. Verletzte oder kranke Tiere erhalten tierärztliche Versorgung, wobei die Erstbehandlung von Fundtieren durch das Land Burgenland gefördert wird.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Gemeinde Hornstein ist die Unterstützung der Kastration von Streunerkatzen. Hierzu wurden zwei Katzenfallen angeschafft, und es werden Gutscheine für Kastrationen ausgegeben. Nach der Kastration werden die Streunerkatzen an ihren ursprünglichen Lebensraum zurückgebracht. Das Land Burgenland betreibt zudem das Portal „Fundtiere im Burgenland“, das Informationen über gemeldete und aufgefundene Tiere bereitstellt. Bürgermeister Christoph Wolf betont, dass Tierschutz eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Um die Kastrationsgutscheine und die Förderung der Erstbehandlung von Fundtieren auch in Zukunft sicherzustellen, plant das Land, diese Maßnahmen bis 2026 fortzuführen. Insgesamt wurden bereits 60 Chip-Lesegeräte an Gemeinden verteilt, und ein weiterer Austausch mit burgenländischen Gemeinden ist in Planung. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in einem Artikel des KURIER.
Die Herausforderungen der Streunerkatzenpopulation
Streunerkatzen sind scheue, wildlebende Tiere, die nicht an das Zusammenleben mit Menschen gewöhnt sind. Ihre Fortpflanzung verläuft unkontrolliert, da Katzen sich pro Jahr zwei bis dreimal fortpflanzen können und durchschnittlich vier bis sechs Jungtiere pro Wurf haben. Dies führt zu einer raschen Zunahme der Streunerkatzenpopulation, was die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen unterstreicht, um die Fortpflanzung zu minimieren. Die Kastration ist hierbei die einzige Möglichkeit, die Vermehrung der Tiere zu verhindern. Seit 2023 werden alle im Rahmen der burgenländischen Streunerkatzenkastrationsaktion kastrierten Streunerkatzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert, was eine wichtige Maßnahme zur Kontrolle der Population darstellt. Informationen zu den Kastrationsaktionen finden Sie auf der Webseite des Landes Burgenland.
Rechtliche Grundlagen und Verantwortung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Tierschutz, insbesondere im Hinblick auf Streunerkatzen, basieren auf dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Kommunen haben die Möglichkeit, Maßnahmen zur Kontrolle der Katzenpopulation zu ergreifen. Zu den wichtigen rechtlichen Grundlagen gehören das Verbot von Schmerzen, Leiden oder Schäden an Tieren ohne vernünftigen Grund sowie die Verpflichtung zur artgerechten Ernährung, Pflege und Unterbringung. Katzenschutzverordnungen regeln unter anderem die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sowie die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Diese Maßnahmen sind entscheidend für die Rechtssicherheit und die schnelle Rückführung registrierter Katzen zu ihren Haltern. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Verordnungen liegt bei den Kommunen, die über die Kontrolle entscheiden. Unterstützung erhalten sie dabei von Ordnungsämtern, Veterinärämtern sowie Tierschutzvereinen. Weitere Details zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Webseite von TASSO.
Insgesamt zeigt sich, dass der Tierschutz im Burgenland sowohl eine dringliche als auch eine gemeinschaftliche Aufgabe ist, die durch rechtliche Grundlagen und lokale Initiativen gestärkt wird. Die Zusammenarbeit von Gemeinden, Tierschutzvereinen und Tierärzten sowie das Engagement der Bevölkerung sind essenziell für die nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen unserer Streunertiere.