Burgenländisches Unternehmen siegt: 8.000 Euro gegen Burgenland Energie!

Burgenländisches Unternehmen siegt: 8.000 Euro gegen Burgenland Energie!
Eisenstadt, Österreich - Ein burgenländisches Kleinunternehmen hat erfolgreich gegen die Burgenland Energie geklagt und erhält nun eine Rückzahlung von etwa 8.000 Euro. Dieser Fall, der vor dem Bezirksgericht Eisenstadt verhandelt wurde, drehte sich um eine umstrittene Strompreiserhöhung aus dem Jahr 2022. Das Urteil, das am 4. Mai 2025 rechtskräftig wurde, könnte für viele andere Betriebe ein Signal sein, nicht nachvollziehbare Preisanpassungen ebenfalls zu hinterfragen. Anwalt Patrick Mittlböck von der Wiener Kanzlei Brandl Talos, die das Unternehmen vertreten hat, ermutigt Kollegen, sich gegebenenfalls Rückforderungen zu prüfen, wie Mein Bezirk berichtet.
Für die Kanzlei steht fest, dass die Entscheidungen im Zusammenhang mit Strompreiserhöhungen für Unternehmen von großer Bedeutung sind. Insbesondere, da Burgenland Energie in der Vergangenheit angekündigt hatte, Massenklagen gegen unfaire Preisanpassungen zu prüfen, blieb die Anzahl der tatsächlich eingereichten Klagen überraschend gering – nur sechs an der Zahl. Davon wurden vier Klagen zugunsten des Energiedienstleisters entschieden und führten zu zusätzlichen Prozesskosten von etwa 30.000 Euro für die Kläger. Die Kanzlei plant zwei Informationsveranstaltungen im Burgenland, um betroffene Unternehmen über ihre Rechte aufzuklären, was auf großes Interesse stoßen könnte, denn die Preiserhöhungen betrafen viele Firmen während der Energiepreiskrise 2022.
Reaktionen von Burgenland Energie
In einer Stellungnahme kritisierte Burgenland Energie das Vorgehen der Kanzlei Brandl Talos und bezeichnete dessen Geschäftsmodell als problematisch. Man sieht den entschiedenen Fall als „nicht repräsentativen Einzelfall“ an und befürchtet, dass andere Unternehmen durch die Kanzlei zum Klagen angestiftet werden könnten. Trotz der zahlreichen Klagen, die gegen Burgenland Energie eingereicht wurden, zeigt die bisherige Bilanz, dass der Energiedienstleister in den meisten Fällen die Oberhand behalten konnte, so berichtet die BVZ.
Rechtslage bei Preissteigerungen
Mit steigenden Preisen für Strom und Gas stellen sich viele Verbraucher und Unternehmen die Frage, welche Rechte sie haben. Laut der Verbraucherzentrale haben Verbraucher in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, wenn es zu einer Preiserhöhung kommt. Das heißt, sie können oft noch vor Inkrafttreten der Erhöhung kündigen. Diese Informationen sind besonders wichtig, denn oft sind Details zu Preiserhöhungen in den Mitteilungen der Anbieter versteckt und können nicht sofort erkannt werden.
Die aktuelle Situation zeigt, dass es für Unternehmen wichtig ist, sich über ihre Rechte im Klaren zu sein, um nicht unrechtmäßig hohe Kosten tragen zu müssen. Bei einem Preiserhöhungsschreiben sollten Firmen sicherstellen, dass die Erhöhung auch tatsächlich zulässig ist und die Mitteilung rechtzeitig und verständlich erfolgt ist.
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Ort | Eisenstadt, Österreich |
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